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ZARUBA GmbH
IZ-NÖ-Süd, Str. 14, Obj. 19
A-2355 Wr. Neudorf
Tel: +43/(0)2236 / 63 551-0
Fax: +43/(0)2236 / 63 551-551
E-mail: deko@zaruba.at

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LG Wr. Neustadt FN106313 v
Firmensitz: Wiener Neudorf

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1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Zaruba Ges.m.b.H. mit Kunden. Sie gelten ohne neuerliche Vereinbarung auch für Folgeaufträge. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bestellers und mündliche Nebenabreden werden nur bei schriftlicher Bestätigung von Zaruba Vertragsinhalt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen werden von uns vorab schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss
Anbote von Zaruba sind freibleibend und können bis zum Zugang der Annahmeerklärung zurückgenommen werden. Auch nach Vertragsabschluss kann Zaruba etwaige Schreib- oder Rechenfehler korrigieren. Stornierungen durch den Besteller sind nur mit Zustimmung von Zaruba möglich. Punkt 10 findet entsprechend Anwendung.

3. Angebote und Preise
Die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich freibleibend ab Werk ohne Verpackungskosten und anfallende Versandspesen. Erhöhungen des Einkaufspreises der Ware zwischen Bestellung und Rechnungslegung berechtigen Zaruba zur Erhöhung des Verkaufspreises um denselben Betrag. Zaruba ist berechtigt Vorkassa zu verlangen (50 % bei Sonderanfertigungen) und nach Teillieferungen, Teilrechnungen zu legen. Bei Reparaturen ist ein ortsübliches Lagerentgelt zu entrichten. Sämtliche Preise aus früheren ZARUBA Katalogen verlieren mit Erscheinen des “Herbst/Winter“ Kataloges 2010 ihre Gültigkeit und bleiben voraussichtlich bis zum Erscheinen des “Frühjahr/Sommer” Kataloges 2011 gültig! Druckfehler und Preiskorrekturen vorbehalten sowie Zwischenverkauf der abgebildeten Produkte vorbehalten. Bei Aufträgen unter € 30,— berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 6,—.

4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungslegung bar oder durch Überweisung, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen mit 2 %, bei Vorauszahlung mit 3 % Skonto spesenfrei und ohne Einbehalt von Rücklässen zu leisten. Neukunden werden ausschließlich per Nachnahme (Nachnahmegebühren € 3,50 für Österreich bzw. € 15,— für Deutschland) oder Vorauskassa beliefert, in diesem Fall wird die Ware erst nach Zahlungseingang auf unserem Konto versendet. Als Neukunden werden auch Kunden ohne Kontobewegung innerhalb der letzten 2 Jahre eingestuft. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Versendung der Ware nach Durchführung der Transaktion. Bei Zahlung mittels Vorauskassa muß diese innerhalb einer Woche durchgeführt werden, ansonsten kann die bestellte Ware nicht weiter reserviert werden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und das Zurückbehaltungsrecht sind ausgeschlossen. Unabhängig von der Widmung der Zahlung kann Zaruba diese auch auf ältere Rechnungen, Zinsen oder Kosten verbuchen. Vereinbart werden Verzugszinsen von 12% p.A. unter Ersatz sämtlicher Mahnkosten. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teilrechnung wird der gesamte Preis sofort fällig und Zaruba ist bis zu dessen Begleichung nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet. Diesfalls kann Zaruba auch von einzelnen oder sämtlichen Verträgen zurücktreten.

5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen und Rechtsverfolgungskosten) im Eigentum von Zaruba; sie darf ohne deren schriftliche Zustimmung nicht verpfändet werden. Bei Verarbeitung oder Vermischung erwirbt Zaruba Miteigentum an der neuen Sache. Bei Weiterveräußerung der Ware gilt der Erlös bzw. die Kaufpreisforderung als an Zaruba abgetreten. Der Besteller wird den Erlös bei gesonderter Verwahrung unverzüglich an Zaruba abführen bzw. seinen Abnehmer von der Forderungsabtretung verständigen. Während aufrechten Eigentumsvorbehalts wird der Besteller die Ware auf seine Kosten instandhalten. Bei vertragswidrigem Verhalten wie Zahlungsverzug ist Zaruba berechtigt, die Waren ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Bestellers zurückzuholen. Dies allein bedeutet keinen Vertragsrücktritt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

6. Lieferung
 Zaruba ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Lieferverzögerungen. Ein Fixgeschäft bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Lieferung auf Abruf gilt die Ware spätestens 3 Monate nach Bestellung als abgerufen. Bei höherer Gewalt wie behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines schwer ersetzbaren Zulieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; Zaruba kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Zaruba behält es sich vor, zum Zeitpunkt der Lieferung nicht verfügbare Ware erst ab einem Restwert von € 10,00 versandspesenfrei nachzuliefern. Bei Lieferung in Ballen oder Rollen gelten Abweichungen von 15% der Métrage als unerheblich und genehmigt, Sie berechtigen nicht zur Nachforderung der Fehlmenge oder zur Preisreduktion. Bei Sonderanfertigungen bzw. Sonderbestellungen gelten produktionstechnische Mengenabweichungen als akzeptiert. Die Lieferung erfolgt durch seitens der Firma Zaruba beauftragte Spediteure, für deren Geschäftstätigkeit Zaruba keine Haftung übernehmen kann.

 7. Reklamationen
 Es kann ausschließlich Ware, die innerhalb der angebenen Fristen in schriftlicher Form reklamiert wird und deren Retoursendung schrifltlich von Zaruba zugestimmt wurde zurückgenommen werden. Die Bargeldauszahlung bzw. Rücküberweisung ist ausgeschlossen. Die Ware ist in Originalverpackung und frei Haus auf einem sicheren Transportweg zu retounieren. Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers. Es wird ausschließlich unbeschädigte, originalverpackte Ware gutgeschrieben. Erforderliche Genehmigungen sind vom Besteller zu erwirken. Ausgeschlossen vom Umtausch sind Sonderanfertigungen, Artikel mit Werbeanbringung, Artikel die speziell für den Kunden zugeschnitten wurden (Stoffe, Folien) sowie Artikel die nicht im Vertriebsprogramm angeboten werden.

8. Gewährleistung
 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und Mängel oder behauptete unvollständige Ausführung Zaruba binnen 7 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Aktionsware und Sonderaktionen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Zaruba leistet keine Gewähr für Mängel aus unsachgemäßer Verwendung, bei nicht zuvor von Zaruba genehmigten Reparaturen, bei Einhaltung der Ö-Normen oder im Zahlungsverzug des Bestellers. Farbabweichungen gegenüber Muster oder von Charge zu Charge sind insbesondere aufgrund unterschiedlicher Materialien/ Maschinen möglich. Sie begründen keinen Mangel. Zaruba kann die bekannt gegebenen Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl selbst oder durch einen Dritten beheben oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Während der Nachfrist darf der Besteller die Mängel nicht ohne Zustimmung von Zaruba durch Dritte beheben lassen. Austausch oder Verbesserung verlängern nicht die Gewährleistungsfrist. Bei Einzelmeterware oder Sonderanfertigungen gibt es keinen Austausch.

9. Sonstige Haftung
Zaruba haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Verschulden von Unterlieferanten oder sonstiger für Zaruba tätiger Personen entstehen. Die Höhe eines allfälligen Anspruchs wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von Zaruba zu erbringenden Leistungen beschränkt. Zaruba haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Besteller durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können.

10. Schadenersatz bei Vertragsrücktritt
Bei Vertragsrücktritt des Bestellers aus nicht von Zaruba zu vertretenden Gründen kann Zaruba einen pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz von 30 % des Nettoauftragswertes verlangen. Gleiches gilt, wenn Zaruba aus vom Besteller zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

11. Geistiges Eigentum, Datenverarbeitung
Zaruba überträgt weder Eigentum noch Verwertungsrechte an Entwürfen, Mustern, Prospekten etc. Der Weiterverkauf von Waren, die dem Muster- oder Markenschutz unterliegen, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung personenbezogener Daten.

12. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
Die Verträge unterliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen. Für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen vereinbaren die Parteien die ausschließende Zuständigkeit des für Wr. Neustadt in Handelssachen zuständigen Gerichts.